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AGB

Ziegelmüller Beschlagtechnik
Luntenbuck 2
86720 Nördlingen
USt-IDNr. DE 130885317
IBAN: DE14 7225 1520 0000 1902 72
BIC: BYLADEM1DLG
Tel. 09081 2965-0
Fax. 09081 2965-14
Email: info(at)ziegelmueller-beschlagtechnik.de

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Verkaufs- u. Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Der Käufer erkennt die nachstehenden Bedingungen (AGB) auch für künftige Geschäfte an, und zwar auch für den Fall, dass die Bedingungen bei künftigen Geschäften nicht mehr gesondert vereinbart werden. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs.1 BGB.
 

2. Angebot und Abschlüsse

Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Ist der Käufer bereits mit einer Zahlung im Verzug oder sind uns Umstände bekannt, welche auf eine die Erfüllung gefährdende Vermögensverschlechterung beim Käufer schließen lässt, und weist der Käufer nicht unverzüglich das Gegenteil nach, so dürfen wir unsere Leistung verweigern bis die Zahlung erfolgt oder eine Sicherheitsleistung vorliegt. Alle Angaben, Maße und Abbildungen sind stets unverbindlich. Technische Änderungen sind vorbehalten.
 

3. Preise/Lieferung

Abgegebene Preise sind nur bei Abnahme der gesamten angefragten Menge verbindlich. Die Preise verstehen sich im Bereich der Bundesrepublik Deutschland immer zuzüglich der jeweils am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Alle Preise sind ab Lager bzw. Lieferwerk, ausschließlich der Verpackung. Der Käufer ist zur Abnahme der bestellten Waren verpflichtet, auch wenn der Auftrag nicht ausdrücklich von uns bestätigt wurde.

 

4. Rücknahme

 

Rücknahme gelieferter, mängelfreier Ware erfolgt nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und in Verbindung mit einem von uns ausgestellten Rückholschein. Rücksendungen ohne Rückholschein oder unter 10 Euro Nettowarenwert werden nicht bearbeitet. Die Ware muss unbeschädigt und in Originalverpackung frei Haus an unsere Firmenadresse zurückgesendet werden. Die Rückgabegebühr wird nach Aufwand von uns festgelegt, beträgt jedoch mindestens 10 % bzw. 5 Euro des Nettowarenwertes. Sonderbestellungen (z. B. kundenspezifisch bestellte oder gefertigte Ware) sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

 

5. Zahlungsbedingungen

Sämtliche auf den Internetseiten genannten Preise gelten nur innerhalb Deutschlands. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch den Kunden im Internet aufgeführten Preise. Maßgeblich ist demnach jeweils der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Preis.
Bei Erstaufträgen ist der Kaufpreis sofort nach Vertragsabschluß ohne Abzug fällig.
Ziegelmüller bietet den Neukunden bei Erstbestellungen die Möglichkeit folgender Zahlungsweise:

        1. Vorauskasse per Überweisung
        2. PayPal

Bei Fristüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils am Tage der Lieferung gültigen Diskontzinssatzes.
 

6. Versand

Sofern sich aus Angebot und Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt der Versand generell ab Lager oder Lieferwerk. Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind unserer Wahl überlassen. Die Versandkosten können Sie in unserem Onlineshop unter Versandkosten einsehen. Mit der Bestätigung unserer AGB willigen Sie der Weitergabe Ihrer Email-Adresse an unsere Paketdienstleister für einen besseren Versandservice ein. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.

7. Lieferfristen

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Zugesagte Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstlieferung. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung erkennen wir ausdrücklich nicht an.
 

8. Mängelhaftung

Die gelieferte Ware ist unverzüglich auf etwaige Mängel, Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Erkennbar beschädigte Lieferungen sind sofort dem Auslieferer zu beanstanden, dies hat in seiner Anwesenheit und schriftlich zu erfolgen. Eine etwaige Bearbeitung unserer Ware ist sofort nach entdecken des Mangels einzustellen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel werden nach Ablauf von 8 Tagen ab Tag des Einganges ausdrücklich nicht mehr anerkannt. Bei Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unerkannt vorlagen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir sind zur Nachbesserung oder nach Wahl zu Neulieferung berechtigt. Nicht vereinbarte Kosten einer Nachbesserung des Bestellers werden von uns ausdrücklich nicht übernommen. Eigenwillige Rechnungsabzüge erkennen wir nicht an. Wir haften nach den gesetzl. Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Vorlieferanten beruhen. Sofern uns keine Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
 

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Bei Pfändungen oder sonstiger Eingriffe Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentliche Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschl. MWSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach der Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpfl ichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpfl ichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- Vergleichs- oder Konkursverfahrens gestellt ist, oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zu Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritte) die Abtretung mitteilt.

Die Verarbeitung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungs- Endbetrag einschl. MWSt.) zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungs- Endbetrag einschl. MWSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
 

9. Schlussbestimmungen


Gerichtsstand ist Nördlingen. Wir sind jedoch berechtigt den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort Nördlingen.

Nördlingen den 01.01.2021

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